Kurtaxe

Der Aufenthalt an den Stränden ist je nach Region kurabgabepflichtig. Als Vermieter / Vermittler sind wir von der Amtsverwaltung angehalten, diese Kurabgaben von unseren Gästen zu erheben und an die Gemeinde abzuführen. Die Kurabgabepflicht erfolgt am Anreisetag. Diese ist vom Gast bei Anreise entweder bei  der dafür zuständigen Kurverwaltung / Tourismusbüro bzw. beim Vermieter / Vermittler zu entrichten.

 

Für alle Personen ab 18 Jahren beträgt die Kurtaxe:

 

Schönberger Strand, Brasilien, Kalifornien

15.03. - 30.04. EUR 1,50p.T.

01.05. - 30.09. EUR 3,00 p.T.

01.10. - 31.10. EUR 1,50 p.T.

 

Hohwacht

01.01. - 31.05. EUR 1,50 p.T.

01.06. - 30.09. EUR 2,50 p.T.

01.10. - 31.12. EUR 1,50 p.T.

 

Sechendorf, Sehlendorf, Futterkamp

01.05.-31.05. EUR 1,50 p.T.

01.06.-31.08. EUR 3,00 p.T.

01.09.-15.09. EUR 1,50 p.T.

 

Kinder und Jugendliche sind von der Kurabgabe befreit.

 

Die Kurabgabe wird erhoben, um einen Teil des Aufwandes für die Herstellung, die Verwaltung und die Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und durchgeführten Veranstaltungen zu decken. Sie fließt somit u.a. in die Durchführung von kulturellen Programmen, die Reinigung der Strände, die Bereitstellung, Instandhaltung und Pflege öffentlicher Sanitäranlagen und anderer touristischer Infrastruktur. Ebenfalls dient sie der Beseitigung von Flut- und Sturmschäden an den Stränden und der Gewährleistung der Badesicherheit.

 

Die Kurtaxe ist am Anreisetag bei der Touristinformation oder beim Vermieter zu entrichten. Im Gegenzug erhalten Sie die "Ostseecard", mit der Sie verschiedenste Leistungen günstiger erhalten, z.B. Busfahrten in der Gemeinde Schönberg, Eintrittsermässigungen in Freizeitparks, Spassbäder und Tierparks oder auch kleine Extras in einigen regionalen Restaurants.

 

Weitere Informationen zur Ostseecard und ihrem Leistungspaket finden Sie unter www.ostseecard.de